Kostenübernahme private Krankenversicherung
Die Privaten Versicherungen erstatten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit sowohl prophylaktische Maßnahmen (z. B. die Beseitigung von Fehlfunktionen) als auch kieferorthopädische Behandlungen zur Zahn- und Kieferregulierung. Die Erstattung erfolgt dem jeweiligen Tarif entsprechend; viele Versicherte haben einen Selbstbehalt. Achtung: manche Krankenversicherungen bieten in den ersten Versicherungsjahren eine nur relativ geringe Zahlstaffel. Das Gebiet Kieferorthopädie sollte daher in dem Versicherungsvertrag aufgrund der oftmals kostspieligen Behandlungen nicht außer Acht gelassen werden.